Fulltext available Open Access
License: 
Title: Auswirkungen des Cannabisgesetzes von 2017 auf die Versorgung von Patient*innen mit neuropathischem Schmerz – Eine Bestandsaufnahme
Language: German
Authors: Pérez Schmidt, Catarina 
Issue Date: 18-Jun-2020
Abstract: 
In Deutschland gibt es 37,4 Millionen Menschen mit Schmerzen, wobei fünf Millionen Men-schen an neuropathischen Schmerzen (NPS) leiden. Durch das Inkrafttreten des Cannabis-gesetz im Jahr 2017 sind Cannabisarzneimittel (CAM), Cannabisblüten und -extrakte ver-kehrs-, verschreibungs- sowie erstattungsfähig. Dadurch stellt sich die Forschungsfrage „Inwiefern sind die im deutschen Cannabisgesetz vorgesehenen Regelungen zielführend für die Versorgung von Patienten mit neuropathischen Schmerzen?“. Ziel dieser Arbeit ist es, eine Bestandsaufnahme der Perspektiven von verschiedenen Stakeholdern im Gesund-heitswesen zu verfassen.
Hierfür werden drei Methoden angewendet. Als erstes wird eine Marktdatenanalyse durch-geführt. Dafür werden insbesondere Daten von der GKV-Arzneimittel-Schnellinformation (GAmSi) und der BARMER GEK herangezogen. Als zweite Methode wird eine Dokumen-tenanalyse der Patientenversorgung sowie der Einstellungen von Politik, Bundesärztekam-mer und des GKV-Spitzenverbandes zum Cannabisgesetz durchgeführt. Ergänzend hierzu werden Expertenbefragungen mit einem Arzt, einem Vertreter einer gesetzlichen Kranken-versicherung sowie eines pharmazeutischen Unternehmens durchgeführt. Für die Daten-auswertung wurden MS-Excel und die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring angewen-det.
Die Marktdatenanalyse zeigt, dass die Verordnungszahlen von CAM vom Jahr 2018 bis 2019 um 51,14 Prozent gestiegen sind. Mit keiner der drei Methoden kann eine genaue Zahl an BARMER-Versicherten ermittelt werden, die an NPS leiden und eine CAM-Thera-pie erhalten. Dennoch liegt die Schätzung bei 0,14 Prozent. Die Dokumentenanalyse und die Expertenbefragungen zeigen, dass der Zugang zu CAM durch das Cannabisgesetz er-leichtert wird. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die Patientensicherheit kritisch zu beurteilen. Der Genehmigungsprozess für CAM wird sowohl als eine Einschränkung für den Patientenzugang gesehen als auch als eine erste Maßnahme, um für die Patientensicher-heit zu sorgen. Andererseits wird das Umgehen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)-Verfahrens sowie die Begleiterhebung als gefährdend für die Sicherheit der Pa-tienten, aber als erleichternd für den Patientenzugang bewertet.
Für Patienten mit NPS hat sich lediglich verändert, dass sie seit Erlass des Cannabisgeset-zes neben CAM therapieerweiternd auch Cannabisblüten und -extrakte verschrieben be-kommen können. Der Konsens ist weiterhin, dass CAM bei NPS nur verschrieben werden sollten, wenn alle Standardtherapien erfolglos sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regularien im Cannabisgesetz Vor- und Nachteile in Bezug auf die Versorgung von Patienten mit NPS mit CAM haben. Zudem liefern auch die Expertenbefragungen keine differenzierten Aussagen zum Forschungs-thema. Deswegen ist eine einheitliche Positionierung zur Forschungsfrage nicht möglich. Eine erneute Untersuchung mit einer größeren Stichprobe der jeweiligen Expertengruppen wäre sinnvoll. Dennoch verschafft die vorliegende Bestandsaufnahme einen aktuellen Überblick über die unterschiedlichen Stellungnahmen zum Cannabisgesetz. Somit können Probleme gewichtet und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, damit die Versorgung von Patienten mit NPS verbessert werden kann.
URI: http://hdl.handle.net/20.500.12738/9337
Institute: Department Gesundheitswissenschaften 
Type: Thesis
Thesis type: Bachelor Thesis
Advisor: Zöllner, York Francis 
Referee: Akmaz, Bülent L. 
Appears in Collections:Theses

Files in This Item:
File Description SizeFormat
PerezSchmidtCatarinaBA_geschwaerzt.pdf1.08 MBAdobe PDFView/Open
Show full item record

Page view(s)

149
checked on Apr 19, 2024

Download(s)

528
checked on Apr 19, 2024

Google ScholarTM

Check

HAW Katalog

Check

Note about this record


Items in REPOSIT are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.