Enterprise Modeling in Conceptual Graphs

URL
Dokumentart: Report (Bericht)
Schriftenreihe: Mitteilungen des Fachbereichs Informatik der Universität Hamburg
Bandnummer: 271
Sprache: Englisch
Erstellungsjahr: 1997
Publikationsdatum:
SWD-Schlagwörter: Informatik , Angewandte Informatik
Freie Schlagwörter (Deutsch): Informationssysteme, Graphen, logic
Freie Schlagwörter (Englisch): information systems modeling, graphs logic, conceptual graphs logic
DDC-Sachgruppe: Informatik
BK - Klassifikation: 54.89 , 54.00

Kurzfassung auf Englisch:

This paper shows how to apply conceptual graphs logic to information systems modeling. The graphs are not used just as another graphical representation of information system requirements but the full power of this graphical logic system has been employed to fully and precisely capture type definitions, referential integrity constraints and global constraints. Such a logic based definition of an information system takes its semantics from a set of facts represented by fully instantiated simple conceptual graphs. An incremental validiy checking procedure has been defined and illustrated by an example.

Kurzfassung auf Deutsch:

Dieser Artikel zeigt die Verwendung der Logik von Conceptual Graphs für die Modellierung von Informationssystemen. Die Graphen werden nicht als eine weiterere graphische Darstellung der Anforderungen an ein Informationssystem verwendet, sondern es wurde die ganze Mächtigkeit des graphischen Logiksystems angewendet, um präzise und vollständig Typdefinitionen, Constraints referentieller Integrität und globale des graphischen Logiksystems angewendet, um praezise und vollstaendig Typdefinitionen, Constraints referentieller Integrität und globale Constraints abzudecken. In einem derart logikbasiert definierten Informationssystem ist die Semantik bestimmt durch eine Menge von Fakten, die mit Hilfe vollständig instantiierter Conceptual Graphs repraesentiert werden. Eine inkrementelle Prozedur zur Validitätsprüfung wurde definiert und an einem Beispiel illustriert.

Hinweis zum Urherberrecht

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:

Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.