Der nordwest2050-Werkstattbericht Nr. 30 fasst die Ergebnisse der Teilprojekts „Reflexive Wertschöpfungskette der Milchwirtschaft“ zusammen. Ziel dieses Aktionsforschungsprojekts war es, die Klimaanpassungsfähigkeiten und die Resilienz der Wertschöpfungskette Milchwirtschaft in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten durch eine verbesserte Reflexivität zu erhöhen. Eine Wertschöpfungskette wird dabei als reflexiv bezeichnet, wenn sie in der Lage ist, sich selbst zu thematisieren und daraus Maßnahmen zur Veränderung bzw. Anpassung an neue Herausforderungen abzuleiten. Der bericht beantwortet folgende Fragen: Welche Eigenschaften sollte eine resiliente Wertschöpfungskette besitzen? Welche Herausforderungen entstehen durch den Klimawandel für die Milchwirtschaft? Welche Maßnahmen sind für die regionale Wertschöpfungskette der Milchwirtschaft erforderlich, um die Resilienz der Wertschöpfungskette vor dem Hintergrund der klimawandelbedingten Herausforderungen und der strukturellen Gegebenheiten zu stärken? Welche Rolle spielen Aspekte der Kommunikation (d.h. Reflexivität: verbesserter Informationsaustausch, Selbstverpflichtung und Institution, Mediation und Diskus) für die Resilienz in Wertschöpfungsketten? Welchen Beitrag können Instrumente einer reflexiven Kommunikation zur Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen leisten?
Analyse zu Interessen, Nutzungsansprüchen, Zielen und Konflikten relevanter Akteure der deutschen Ostseeküste vor dem Hintergrund des Klimawandels. Das Projekt “Regionale Anpassungsstrategien für die deutsche Ostseeküste“ (RADOST) wird im Rahmen der Maßnahme „Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten“ (KLIM-ZUG) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Das RADOST-Projekt zielt darauf ab, zur Entwicklung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel an der deutschen Osteeküste beizutragen. Das Forschungsprojekt soll dabei auch Dialogprozesse vor Ort anstoßen, um die Erarbeitung von Anpassungsstrategien voranzutreiben und zu koordinieren. Dafür wurde analysiert, welche Akteure vor Ort relevant sind (und bspw. Gestaltungskompetenzen haben) oder als relevant empfunden werden (also Einfluss auf Wahrnehmung und Einstellung haben), welche Akteure welche Kompetenzen haben und welche Haltungen die Akteure zum Klimawandel haben.
Faktenblatt zum Qualitätssiegel „Klimaangepasste Pflege“: Ziele, Maßnahmen, Prozess, Ergebnisse und Ausblick, Beteiligte Institutionen.
Die Anforderungen an Pflegedienste, Tätige im Gesundheitswesen sowie an Laien bzw. berufsfremde Helfer steigen: Auch bei – häufiger werdenden – (Un-)Wetterereignissen muss die Pflegeversorgung in ländlichen Regionen sichergestellt werden. Strategien von ambulanten Diensten im Umgang mit extremen Witterungsbedingungen sowie gegenwärtige und künftige Handlungsbedarfe waren bislang nicht systematisch erfasst. Das Handeln im Notfall erfolgte situativ. Es existieren keine Notfallpläne. Das Umsetzungsvorhaben verfolgte daher die Entwicklung und Implementierung eines Qualitätssiegels. Dieses attestiert dem zertifizierten Pflegedienst die Berücksichtigung pflegerischer und organisatorischer Aspekte, die im Kontext der Anpassung an die Folgen des Klimawandels stehen.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst hat die Sensibilisierung und Qualifizierung ambulanter Pflegedienste und ihrer Fachkräfte, Kunden und deren Angehörigen zum Ziel.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst bietet ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit, in einen kurzen Zeitraum die Grundlage für ein strukturiertes und effizientes Handeln in Notfällen unter den Gesichtspunkten des Klimawandels und der Klimaanpassung zu schaffen.
In dem Handbuch Klimaangepasst werden einzelne Qualitätskriterien bzw. Vorgaben erläutert, die das Prüfverfahren umfassen. Die Bewertung eines ambulanten Dienstes erfolgt, für festgelegte Qualitätskriterien.
Die im Qualitätssiegel formulierten Qualitätsanforderungen richten sich in ihren Belangen nach den Vorgaben des SGB XI (s.u.: Pflegeassessment, Pflegebedürftigkeit, Leistung bei häuslicher Pflege etc.) zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 611, der die Versorgungspflicht festlegt.
Die Ergebnisse der aktuellen dynaklim Befragung ergeben, dass die Auswirkungen des Klimawandels ein stark medienvermitteltes Thema sind und dabei die visuellen Massenmedien wie Presse und Fernsehen als Informationsquelle eine zentrale Rolle spielen. Die befragten Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Versorgungsgebiet der Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) gehen davon aus, dass die Auswirkungen des Klimawandels auch die regionale Wasserversorgung berühren werden und sehen Hochwassergefährdungen und Qualitätsbeeinträchtigungen im Vordergrund. Um eine Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels im Bereich der Wasserversorgung zu ermöglichen, zeigt sich jeder Dritte bereit, höhere Wasserpreise zu zahlen und fast 60 % bevorzugen dabei eine verbrauchsabhängige Erhöhung. Die Befragten sind allgemein der Ansicht, dass zu wenig für die Anpassung an den Klimawandel getan wird. 36 % sind der Meinung, selbst genug dafür zu tun, für den Wasserversorger bejahen dies 27 %. Der Politik, der eigenen Kommune oder anderen Institutionen wird das weniger bestätigt.
Ein Landwirt und Putenzüchter in Varrel (Oldenburg) hat auf seinem Hof eine Absorptionskälteanlage errichtet, die mit Hilfe der Abwärme einer Biogasanlage die notwendige Stallklimatisierung für heiße Sommertage schafft. Die Biogasanlage selbst wird dabei zu einem Teil mit Putenmist betrieben und die Abwärme des an die Biogasanlage gekoppelten Blockheizkraftwerkes (BHKW) wird dafür genutzt, eine Absorptionskälteanlage zu betreiben. Dabei arbeiten die Experten für Absorptionskälteanlagen der Firmen SolarNext AG und Meyer Kühlanlagen gemeinsam mit der Universität Bremen an der Umsetzung. Das Projekt wurde mit über 185.000 Euro durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Der Eigenanteil des Landwirts beträgt 45.000 Euro.
Über das Hitzetelefon werden eingehende Hitzewarnungen
des Deutschen Wetterdienstes für die Stadt Kassel in der Zeit vom 15. Juni bis 31. August eines Jahres bis spätestens 10.00 Uhr des Folgetages von einer Diakonisse oder einem Mitglied des Seniorenbeirates an die Nutzerinnen und Nutzer weitergegeben. Während eines Telefongesprächs wird auf Hinweise für gesundheitliche Beeinträchtigungen geachtet.