Hitzewellen, aber auch andere Extremwetterereignisse (wie z.B. Überflutungen, Starkniederschläge etc.) können extreme Auswirkungen auf die Gesundheit haben und bergen ein gesundheitliches Risiko - gerade für ältere, pflegebedürftige Menschen – so auch für Kundinnen und Kunden von Pflegediensten. Jedoch deuten Pflegedienste durch den Klimawandel verursachte Extremwetterereignisse nicht per se als relevante Thematik für ihren Arbeitsalltag. Dennoch trifft das Gesundheitswesen, hier im Besonderen die Pflegedienste, auf die Folgen des Klimawandels, die durch Extremwetterereignisse, die Zunahme von Durchschnittstemperaturen, Hitzeperioden und Winterchaos (Blitz-/Glatteis etc.) sowie die Veränderung des Niederschlagsregimes gekennzeichnet sind.
Mit dem Qualitätssiegel KLIMAANGEPASST wurden Strategien und Kompetenzstandards entwickelt, erprobt und umgesetzt, die für die Klimaanpassung wichtig sind und die Pflegeversorgung in klimabedingten Notfällen sicherstellen.
Das Institut für Berufsbildung (IBB) am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel hat dieses inhaltlich validierte, an Kompetenzprofilen orientierte Qualitätssiegel entwickelt, dass notwendige, praxisrelevante Kompetenz- und Qualitätsstandards bezüglich des Klimawandels aufzeigt und die Versorgung im Notfall regelt, so dass Pflegedienste in solchen Notfällen bzw. bei Extremwetterereignissen handlungsfähig bleiben.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst hat die Sensibilisierung und Qualifizierung ambulanter Pflegedienste und ihrer Fachkräfte, Kunden und deren Angehörigen zum Ziel.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst bietet ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit, in einen kurzen Zeitraum die Grundlage für ein strukturiertes und effizientes Handeln in Notfällen unter den Gesichtspunkten des Klimawandels und der Klimaanpassung zu schaffen.
In dem Handbuch Klimaangepasst werden einzelne Qualitätskriterien bzw. Vorgaben erläutert, die das Prüfverfahren umfassen. Die Bewertung eines ambulanten Dienstes erfolgt, für festgelegte Qualitätskriterien.
Die im Qualitätssiegel formulierten Qualitätsanforderungen richten sich in ihren Belangen nach den Vorgaben des SGB XI (s.u.: Pflegeassessment, Pflegebedürftigkeit, Leistung bei häuslicher Pflege etc.) zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 611, der die Versorgungspflicht festlegt.