Der Bericht beschreibt die Aktivitäten des Projekts RADOST in den fünf Modulen „Netzwerk und Dialog“, „Natur- und ingenieurwissenschaftliche Forschung“, „Sozio-ökonomische Analyse“, „Nationaler und europäischer Politikrahmen/ nationaler und internationaler Austausch“ und „Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse“ und deckt den Zeitraum von April 2012 bis Januar 2013 ab.
Der Bericht "Methodenentwicklung zur Abbildung des Stadteffektes" repräsentiert das REGKLAM-Produkt 3.1.2b. Der Wärmeinseleffekt und die urbane Erwärmung allgemein führen zu einer Beeinflussung der mikro- und bioklimatischen Situation in der Stadt. Eine Stadtstrukturanalyse stellt ein sinnvolles Instrument dar, um sensible Bereiche zu identifizieren und dem Klimawandel mit gezielten Maßnahmen entgegenwirken zu können.
Ziel dieses Teilprojektes ist die Methodenentwicklung zur Quantifizierung der urbanen Überwärmung im Stadtgebiet von Dresden. Betrachtet werden der Istzustand und zukünftige Szenarien, die mögliche städtebauliche Veränderungen darstellen sollen. Der Fokus liegt auf den Lupengebieten Altstadt und Friedrichstadt. Anhand verschiedener Daten soll der Stadteffekt abgebildet werden und thermisch belastete Räume identifiziert werden. Modellierungen und Messungen vor Ort unterstützen diese Aufgabe. Die Modellierungen konzentrieren sich auf ausgewählte Stadtbereiche, sogenannte Lupengebiete.
Die Ergebnisse dieses Produktberichtes beziehen sich auf die Stadt Dresden und nicht auf die komplette bei REGKLAM definierte Modellregion.
Der Klimawandel wird voraussichtlich voranschreiten und von den Folgen wird möglicherweise eine Vielzahl an Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge betroffen sein. Hierzu gehört auch die Energieversorgung. Eine Befragung von deutschen Gemeinden zeigt, dass die negativen Auswirkungen für die lokale Energieversorgung infolge von Klimaveränderungen im Hintergrund stehen. Vielmehr geht ein Großteil der Kommunen davon aus, indirekt vom Klimawandel zu profitieren, zum Beispiel wird der Ausbau erneuerbarer Energien klimapolitisch weiter vorangetrieben. Das birgt die Gefahr einer vernachlässigten Anpassungspolitik im Energiebereich. Zudem kann eine räumlich unkoordinierte und zunehmend durch staatliche Akteure geprägte Energieversorgungsstruktur entstehen.
Faktenblatt zum Qualitätssiegel „Klimaangepasste Pflege“: Ziele, Maßnahmen, Prozess, Ergebnisse und Ausblick, Beteiligte Institutionen.
Die Anforderungen an Pflegedienste, Tätige im Gesundheitswesen sowie an Laien bzw. berufsfremde Helfer steigen: Auch bei – häufiger werdenden – (Un-)Wetterereignissen muss die Pflegeversorgung in ländlichen Regionen sichergestellt werden. Strategien von ambulanten Diensten im Umgang mit extremen Witterungsbedingungen sowie gegenwärtige und künftige Handlungsbedarfe waren bislang nicht systematisch erfasst. Das Handeln im Notfall erfolgte situativ. Es existieren keine Notfallpläne. Das Umsetzungsvorhaben verfolgte daher die Entwicklung und Implementierung eines Qualitätssiegels. Dieses attestiert dem zertifizierten Pflegedienst die Berücksichtigung pflegerischer und organisatorischer Aspekte, die im Kontext der Anpassung an die Folgen des Klimawandels stehen.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst hat die Sensibilisierung und Qualifizierung ambulanter Pflegedienste und ihrer Fachkräfte, Kunden und deren Angehörigen zum Ziel.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst bietet ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit, in einen kurzen Zeitraum die Grundlage für ein strukturiertes und effizientes Handeln in Notfällen unter den Gesichtspunkten des Klimawandels und der Klimaanpassung zu schaffen.
In dem Handbuch Klimaangepasst werden einzelne Qualitätskriterien bzw. Vorgaben erläutert, die das Prüfverfahren umfassen. Die Bewertung eines ambulanten Dienstes erfolgt, für festgelegte Qualitätskriterien.
Die im Qualitätssiegel formulierten Qualitätsanforderungen richten sich in ihren Belangen nach den Vorgaben des SGB XI (s.u.: Pflegeassessment, Pflegebedürftigkeit, Leistung bei häuslicher Pflege etc.) zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 611, der die Versorgungspflicht festlegt.