Für ein erfolgreiches Monitoring sind vier Kernelemente wichtig: Informationsbedarf gemäß Zielen, Indikatoren, Bewertungssystem und Handlungsoptionen. Das Monitoringhandbuch gibt mit Stand März 2014 für die einzelnen Ergebnisbereiche einen Überblick über die Anpassungsziele und den daraus resultierenden Informationsbedarf des Projektes dynaklim , über die Indikatoren, anhand derer die Zielerreichung gemessen, und es gibt ein Bewertungssystem, anhand dessen der Zielerreichungsstand bewertet werden kann. Es werden Handlungsoptionen aufgezeigt, die es ermöglichen, bei einer Zielabweichung gegenzusteuern. Bei einigen Ergebnisbereichen konnten diese vier Kernelemente eines Monitorings noch nicht vollständig benannt werden. Das Monitoringhandbuch ist so angelegt, dass es auch nach der Projektlaufzeit regelmäßig weiter fortgeschrieben werden kann.
Für viele Herausforderungen der Klimaanpassung bestehen heute schon leistungsfähige Lösungsansätze und Technologien. Diese Technologie- und Innovationspotenziale bei der Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien zu berücksichtigen, ist ein zentrales Ziel von 'nordwest2050'. Der Leitfaden zur Innovationspotenzialanalyse beschreibt das methodische Vorgehen, um zu untersuchen, welche Kompetenzen und Potenziale in der Region und in den einzelnen Wirtschaftsclustern vorhanden sind, um ausgewählte Problemfelder anzugehen und für diese aus der Region heraus klimaangepasste Innovationen zu entwickeln und gegebenenfalls auch Zukunftsmärkte zu generieren.
Die Roadmap of Change bietet Strategien, Prinzipien und Handlungsempfehlungen, um die Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Bis zum Jahr 2050 soll die Region nicht nur an die zu erwartenden Klimaveränderungen angepasst, sondern insgesamt resilienter gegenüber Störereignissen sein. Wie diese Roadmap entsteht und was sie beinhaltet, erläutert diese Ausgabe von „kurz+bündig“.
Schäden an Hab und Gut als Folge des Klimawandels können durch verschiedene technische oder organisatorische Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden. Eine vollständige Sicherheit kann allerdings nicht erreicht werden. Versicherungen können dabei helfen, verbleibende Risiken (finanziell) abzusichern. Sie setzen zudem in der Regel einen Anreiz, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten für Schadensereignisse zu reduzieren. Einen Schutz vor Klimawandelfolgeschäden kann grundsätzlich eine Elementarschadenversicherung bieten. Die Nachfrage ist allerdings bisher verhältnismäßig gering, und auch angebotsseitig zeigen sich Herausforderungen. Trotzdem ist in vielen Ländern eine Elementarschadenversicherung weiter verbreitet als in Deutschland. Hier wird seit längerer Zeit darüber diskutiert, ob vorhandene Anreizlücken bei Nachfragern und Anbietern eventuell durch eine Pflichtversicherung überwunden werden könnten. In dem hier vorgelegten Bericht werden Anreizprobleme auf Versicherungsmärkten, verschiedene praktische Ausgestaltungsformen einer Elementarschadenversicherung und die Diskussion in Deutschland um eine Pflichtversicherung dargestellt.
Überschwemmungen durch Flüsse führen bereits heute zu Schäden an Grundstücken, Gebäuden und beweglichem Vermögen. Durch die Folgen des Klimawandels ist in Zukunft mit einer Zunahme von Überschwemmungsereignissen zu rechnen. Diese äußern sich in einer Veränderung der Jährlichkeiten, mit denen unterschiedliche Hochwasserereignisse zu erwarten sind. Basierend auf den Ergebnissen der Hochwasseraktionspläne für Emscher und Lippe kann die klimawandelbedingte Veränderung der Hochwasserrisiken (als Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens) bestimmt werden. Für unterschiedliche Klimaprojektionen wird für die Emscher eine Zunahme dieses Risikos um 110% bis 170% und für die Lippe eine Zunahme von 60% bis 80% erwartet. Sollen diese zusätzlichen Risiken vermieden werden, ist aus ökonomischer Sicht eine Anpassungsmaßnahme dann sinnvoll, wenn sie kostengünstiger ist als die hierdurch vermiedenen Schäden. Die hier dargestellte Kalkulation stellt somit eine Obergrenze der ökonomisch sinnvollen Anpassungsmaßnahmen dar, wenn das Ziel verfolgt werden soll, das bisherige Schutzniveau auch in Zeiten des Klimawandels beizubehalten. Die Berechnungen sind in Zukunft um Klimawandelrisiken aus den Nebenläufen, den Überflutungen aus der Siedlungsentwässerung zu ergänzen und den jeweiligen Kosten für mögliche Anpassungs- und zusätzliche Schutzmaßnahmen gegenüber zu stellen.