Dokumentationen der Tagung der KLIMZUG-Veründe an der TU Dortmund am 03.10.2010:
Die Aufgabe der Bildung regionaler Netzwerke zur Anpassung
an den Klimawandel ist ein Kennzeichen aller sieben
KLIMZUG-Initiativen. Infolgedessen sind sie alle mit dem
Themenkomplex „regionale“ und/oder „Netzwerk-Governance“
konfrontiert. Letztere wird dabei vielfach als ein Organisationsmodell verstanden, das geeignet ist, den angestrebten Paradigmenwechsel in Richtung auf die regionale Anpassungsfähigkeit anzuleiten. Viele, darunter gerade auch die politik und verwaltungswissenschaftlich, akteurs und institutionenanalytisch informierten
KLIMZUG-Teilprojekte stützen sich auf neue Erkenntnisse
der interdisziplinären Governance-Forschung, um diese für
den praktischen Prozess der Etablierung eines regionalen
Kooperationsnetzwerks fruchtbar zu machen. Zugleich aber
kann Governance auch als kritisches analytisches Konzept
verstanden und genutzt werden, das den Blick auf die
Prozesse der Steuerung und Koordination komplexer Prozesse
in komplexen Strukturen richtet und dabei institutionelle
Kontexte und deren Wandel ebenso berücksichtigt wie die
Aspekte von Macht und Legitimation.
Die Tourismusstrategie 2022 für die GrimmHeimat NordHessen wurde im Sommer 2012 formuliert und besteht aus drei Elementen. Für die Bewertung ist es wichtig einzuschätzen, in welcher Form externe Einflussfaktoren die Entwicklung bis 2022 und darüber hinaus prägen werden. Im Folgenden wird der Einfluss des Klimawandels beurteilt und Anpassungserfordernisse abgeleitet. Ziel der Empfehlungen zur Anpassung ist es, auf die Auswirkungen durch den Klimawandel zu reagieren und somit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors zu stärken. Die Empfehlungen orientieren sich an den sieben strategischen Handlungsfeldern, welche im Rahmen der Tourismusstrategie 2022 als ein Teilelement definiert werden.
Der Klimawandel wird den gesamten Personenverkehr betreffen.
Schon heute ist Verkehr wetterabhängig und bei ungünstigen Wetterlagen kommt es zu relevanten Beeinträchtigungen. Bekannt sind etwa Störungen im Schüler- und Berufsverkehr an schneereichen Tagen, bei Sturm, Starkregen oder Hitze. Die Zunahme solcher Zustände stellt bislang noch ungeklärte Fragen, sowohl was die möglichen Verhaltensänderungen als auch die gebotene Anpassung des gesamten Verkehrssystems und Verkehrsmanagements betrifft.
Faktenblatt Umsetzungsverbund Raumklima: Ziele, Maßnahmen, Prozess, Ergebnisse und Ausblick, Beteiligte Institutionen.
Aktuelle Klimaszenarien für die Region Nordhessen und insbesondere für den urbanen Raum, sagen für die nächsten 30 Jahre signifikant mehr Sommertage mit deutlich gesteigerten Hochtemperaturlagen voraus. Je nach Standort kann sich dieser Trend aufgrund mikroklimatischer Einflüsse zusätzlich verstärken, was nicht nur das Klima im Außenraum von Gebäuden beeinflussen wird, sondern insbesondere auch das thermische Verhalten der Gebäude selber und damit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Nutzer. Um diesen drohenden Auswirkungen zu begegnen, wurden im Rahmen des Teilprojektes „Auswirkungen eines veränderten Klimas auf die Behaglichkeit in Räumen“ (E2) technologische Konzepte entwickelt, die auch bei den zu erwartenden Klimaveränderungen einen ausreichenden Komfort innerhalb von Gebäuden ermöglichen.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst hat die Sensibilisierung und Qualifizierung ambulanter Pflegedienste und ihrer Fachkräfte, Kunden und deren Angehörigen zum Ziel.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst bietet ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit, in einen kurzen Zeitraum die Grundlage für ein strukturiertes und effizientes Handeln in Notfällen unter den Gesichtspunkten des Klimawandels und der Klimaanpassung zu schaffen.
In dem Handbuch Klimaangepasst werden einzelne Qualitätskriterien bzw. Vorgaben erläutert, die das Prüfverfahren umfassen. Die Bewertung eines ambulanten Dienstes erfolgt, für festgelegte Qualitätskriterien.
Die im Qualitätssiegel formulierten Qualitätsanforderungen richten sich in ihren Belangen nach den Vorgaben des SGB XI (s.u.: Pflegeassessment, Pflegebedürftigkeit, Leistung bei häuslicher Pflege etc.) zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 611, der die Versorgungspflicht festlegt.