INKA BB versteht sich als ein Innovationsnetzwerk aus Wissenschaft und Praxis, das Veränderungen aktiv gestaltet. Als Vorbild und Partner will es Ergebnisse verbreiten und Lernprozesse initiieren. Hierfür bündeln wir die in der Region vorhandenen Kompetenzen von Forschungseinrichtungen, öffentlicher Verwaltung, Wirtschaftsunternehmen und Verbänden. Das Netzwerk arbeitet in Brandenburg mit einem landesweiten Fokus. Standort- und betriebsbezogene Maßnahmen sind vorwiegend in den Regionen Lausitz-Spreewald und Uckermark-Barnim sowie in der Metropole Berlin angesiedelt.
Die durchgeführte SWOT-Untersuchung baut auf der bisher im dynaklim-Arbeitsbereich „Politik, Planung und Verwaltung“ erstellten Status-Quo-Analyse auf und nimmt die Klimaauswirkungen auf die dynaklim-Region als Eingangsparameter. Anhand festgelegter Kriterien und Indikatoren wird die SWOT für die Verwaltungen in der Emscher-Lippe-Region durchgeführt und mit Beispielen aus fünf unterschiedlichen Politik- bzw. Handlungsfeldern (Gefahrenabwehr, Planung, Umwelt, Gesundheit und Wasserinfrastruktur) illustriert. Perspektivisch bildet die SWOT die Grundlage dafür, Empfehlungen für eine Erhöhung der Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels von Politik, Planung und Verwaltung in der dynaklim-Region zu erarbeiten, welche in der nächsten Projektphase in Zusammenarbeit von dynaklim und den Kommunen erprobt und umgesetzt werden sollen. Außerdem liefert die SWOT einen wichtigen Beitrag für die Erarbeitung der „Roadmap 2020: Regionale Klimaanpassung“ im Rahmen des dynaklim-Gesamtprojekts.
Der Klimawandel stellt schon heute ein wichtiges Thema in Unternehmen dar. Die Unternehmen setzen sich auf Grund der politischen Agenda, aus Gründen der Ressourceneffizienz sowie der steigenden „sozialen Erwünschtheit“ immer stärker mit Klimaschutz auseinander. Doch ist auch die Anpassung an den Klimawandel für die Unternehmen der dynaklim-Region ein Thema? Und wenn ja, wie passen sich die Unternehmen tatsächlich an? Was ermöglicht es Unternehmen das Thema Anpassung an den Klimawandel anzugehen und welche Hemmnisse werden gesehen? Aussagen hierüber lassen sich über die Ermittlung der Anpassungskapazität treffen, welcher in diesem Beitrag nachgegangen wird.
Der Bericht beschreibt die Aktivitäten des Projekts RADOST in den fünf Modulen „Netzwerk und Dialog“, „Natur- und ingenieurwissenschaftliche Forschung“, „Sozio-ökonomische Analyse“, „Nationaler und europäischer Politikrahmen/ nationaler und internationaler Austausch“ und „Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse“.
Der Klimawandel wird voraussichtlich voranschreiten und von den Folgen wird möglicherweise eine Vielzahl an Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge betroffen sein. Hierzu gehört auch die Energieversorgung. Eine Befragung von deutschen Gemeinden zeigt, dass die negativen Auswirkungen für die lokale Energieversorgung infolge von Klimaveränderungen im Hintergrund stehen. Vielmehr geht ein Großteil der Kommunen davon aus, indirekt vom Klimawandel zu profitieren, zum Beispiel wird der Ausbau erneuerbarer Energien klimapolitisch weiter vorangetrieben. Das birgt die Gefahr einer vernachlässigten Anpassungspolitik im Energiebereich. Zudem kann eine räumlich unkoordinierte und zunehmend durch staatliche Akteure geprägte Energieversorgungsstruktur entstehen.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst hat die Sensibilisierung und Qualifizierung ambulanter Pflegedienste und ihrer Fachkräfte, Kunden und deren Angehörigen zum Ziel.
Das Qualitätssiegel Klimaangepasst bietet ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit, in einen kurzen Zeitraum die Grundlage für ein strukturiertes und effizientes Handeln in Notfällen unter den Gesichtspunkten des Klimawandels und der Klimaanpassung zu schaffen.
In dem Handbuch Klimaangepasst werden einzelne Qualitätskriterien bzw. Vorgaben erläutert, die das Prüfverfahren umfassen. Die Bewertung eines ambulanten Dienstes erfolgt, für festgelegte Qualitätskriterien.
Die im Qualitätssiegel formulierten Qualitätsanforderungen richten sich in ihren Belangen nach den Vorgaben des SGB XI (s.u.: Pflegeassessment, Pflegebedürftigkeit, Leistung bei häuslicher Pflege etc.) zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 611, der die Versorgungspflicht festlegt.